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Themenlinks
Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung:
www.bmvbs.de
Allgemeines
Bewilligungsvoraussetzungen
Ob und in welcher Höhe Ihnen Wohngeld zusteht, hängt ab von:
der Zahl der zum Haushalt rechnenden, vom Wohngeld nach
Par. 1 Abs. 2 WoGG
nicht ausgeschlossenen Familienmitglieder,
der Höhe des Gesamteinkommens sowie
der Höhe der nur bis zu bestimmten Höchstbeträgen zuschussfähigen Miete oder (z.B. bei Eigenheimen) Belastung. Hierbei ist die in
Par. 7 Abs. 4 WoGG
getroffene Regelung der kopfanteiligen Ermittlung des Miete/Belastung in Mischhaushalten zu beachten.
Kurzinformationen zum Wohngeld
:
Allgemeines
Wer bekommt Wohngeld?
Wer bekommt kein Wohngeld?
Wer gehört zu einer Bedarfsgemeinschaft?
Für welchen Zeitraum wird Wohngeld geleistet?
Wohngeldantrag und notwendige Unterlagen
Häufige Fragen zum Wohngeld
Was ist neu seit 2004 und ab 2005?
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Kurzinformationen zum Wohngeld
Informationen vom Bundesministeriums für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen
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