Allgemeines Wohngeldantrag
und notwendige Unterlagen
Allgemeines Wohngeld wird nur auf Antrag gewährt.
Liegen alle Voraussetzungen vor wird allgemeines Wohngeld für zwölf Monate
geleistet, und zwar ab dem Ersten des Monats, in dem der Antrag bei der
Wohngeldstelle eingegangen ist. Nach Ablauf des Bewilligungszeitraums ist
rechtzeitig ein neuer Antrag zu stellen.
Die Antragsformulare:
Für die Nutzung unserer Formularsätze gibt es zwei Möglichkeiten:
-
Sie sind nicht als Nutzer in unserem Portal registriert.
Die entsprechenden Antragsformulare sind in diesem Falle unter dem Menüpunkt "Formulare"
als ausdruckbare PDF-Dokumente sowie als am Bildschirm ausfüllbare und
plausibilitätsgeprüfte Datenmuster verfügbar.
-
Sie sind in unserem Portal angemeldet (s. Anmeldung ),
haben Ihre persönlichen Daten vervollständigt und die für Sie zuständige
Behörde ausgewählt.
Damit werden Ihre Formulare auch mit diesen Daten personalisiert. Unter "Mein
Wohngeld" stehen Ihnen dann zusätzlich auch eine Formularberatung und
Formularassistenten für die Anträge auf Miet- und Lastenzuschuss zur Verfügung.
Außerdem besteht für registrierte Benutzer in diesem Bereich auch die
Möglichkeit, die Antragsdaten an die zuständige Wohngeldbehörde zu senden.
Voraussetzung dafür ist natürlich, dass die Behörde über die entsprechende
technische Infrastruktur verfügt. Diese Eigenschaft wird durch uns bei den
Behördendaten hinterlegt, automatisch vom Programm ausgewertet und ist bei der
Auswahl der für den Bürger zuständigen Wohngeldstelle auch einsehbar.
Zum Antrag auf Mietzuschuss benötigen Sie mindestens folgende
Formulare/Nachweise:
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Formular Antrag auf Wohngeld (Mietzuschuss),
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Formular Vermieterbescheinigung bzw. Mietvertrag.
Zum Antrag auf Lastenzuschuss benötigen Sie mindestens
folgende Formulare:
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Antrag auf Wohngeld (Lastenzuschuss),
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Anlage zum Antrag zur Ermittlung der Belastung,
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Bescheinigung über die Aufnahme von Fremdmitteln,
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Anlage zur Ermittlung der Wohnfläche.
Zum Antrag auf Lastenzuschuss benötigen Sie weiterhin folgende
Bescheide/Nachweise:
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Grundsteuerbescheid / Nachweis über die Höhe der Erbbauzinsen,
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Eigentumsnachweis, Grundbuchauszug, Kaufvertrag,
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Bescheid über Eigenheimzulage.
Alle folgenden Nachweise sind dem Antrag von Miet- und Lastenzuschuss
beizufügen:
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Einkommensnachweise, Bescheide über Leistungen nach
Par. 1 WoGG Abs. 2
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Verdienstbescheinigung zum Antrag auf Wohngeld,
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erhöhte Werbungskosten sind laut Steuerbescheid nachzuweisen,
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aktuelle Rentenbescheide,
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Bescheide über Leistungen nach dem Arbeitsförderungsgesetz (Arbeitslosengeld,
Arbeitslosenhilfe, Unterhaltsgeld etc.),
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Nachweis über Krankengeld,
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letzter Steuerbescheid (für Selbständige/Gewerbetreibende).
In dem Wohngeldantrag sind alle Einnahmen in Geld oder Geldeswert anzugeben,
ohne Rücksicht auf ihre Quelle und ohne Rücksicht darauf, ob sie
steuerpflichtig sind oder nicht. Auch einmalige Einnahmen sind anzugeben.
Sonstige Nachweise
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Ergänzende Erklärung für Azubis und Studenten,
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Immatrikulationsbescheinigung (Studenten),
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BAföG-Bescheid (Studenten),
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ergänzende Erklärung bei Mitbewohnern,
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Erklärung über monatliche Zuwendungen der Eltern während des Studiums.
Nachweise für Einkommensfreibeträge/Familienfreibeträge
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Krankenversicherungsnachweis,
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Nachweis über Renten- oder Lebensversicherung,
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Anlage zum Antrag auf Wohngeld bei Aufwendungen zur Erfüllung gesetzlicher
Unterhaltsverpflichtungen,
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Schwerbehindertenausweis (ggf. Nachweis über Pflegegeldzahlungen).
Bei ausländischen Mitbürgern ist ein Pass bzw. ein
Nachweis über den Aufenthaltsstatus und die Dauer des Aufenthalts vorzulegen.
Kurzinformationen zum Wohngeld:
Allgemeines
Wer
bekommt Wohngeld?
Wer
bekommt kein Wohngeld?
Wer
gehört zu einer Bedarfsgemeinschaft?
Bewilligungsvoraussetzungen
Für
welchen Zeitraum wird Wohngeld geleistet?
Häufige
Fragen zum Wohngeld
Was
ist neu seit 2004 und ab 2005?
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