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BedienhinweiseWohngeldanspruch

Die Berechnung des Wohngeldanspruchs kann nur so genau sein, wie die Ausgangsangaben aufbereitet werden. Da besonders die Einkommensberechnung gute Kenntnisse der Wohngeld- und steuerrechtlichen Gesetzlichkeiten voraussetzt, ist letztendlich nur der durch die Wohngeldbehörde erteilte Bescheid verbindlich. Wir errechnen exakt auf der Grundlage der im Wohngeldgesetz (WoGG) § 2 und der Anlagen 1 und 2 vorgegebenen Rechenschritte aus Ihren Angaben einen unverbindlichen Wohngeldanspruch.

Als die für die Berechnung zu ermitteltenden Ausgangsangaben dienen:

  • die Anzahl der zum Haushalt rechnenden wohngeldberechtigten Personen,
  • die zu berücksichtigende monatliche Miete/Belastung für die zum Haushalt rechnenden wohngeldberechtigten Personen und
  • das monatliche Einkommen aller wohngeldberechtigten Haushaltsangehörigen.
Sie benötigen also exakte Daten über die Zusammensetzung Ihres Haushaltes, der zu zahlenden Miete/Belastung und des Einkommens sowie evt. zustehende Freibeträge aller Familienmitglieder.
Wir geben Ihnen bei der Ermittlung der drei Ausgangswerte Hilfestellungen innerhalb der Berechnungsfenster. Informationen zu gesetzlichen Hintergründen finden Sie unter der aktuellen Ausgabe des WoGG (§§ 1 bis 14) in unserer Gesetzesdatenbank und in den allgemeinen Informationen zum Wohngeld.

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