Die Berechnung des Wohngeldanspruchs kann nur so genau sein, wie die Ausgangsangaben aufbereitet werden. Da besonders die Einkommensberechnung gute Kenntnisse der Wohngeld- und steuerrechtlichen Gesetzlichkeiten voraussetzt, ist letztendlich nur der durch die Wohngeldbehörde erteilte Bescheid verbindlich. Wir errechnen exakt auf der Grundlage der im Wohngeldgesetz (WoGG) § 2 und der Anlagen 1 und 2 vorgegebenen Rechenschritte aus Ihren Angaben einen unverbindlichen Wohngeldanspruch. Als die für die Berechnung zu ermitteltenden Ausgangsangaben dienen: