Das Portal "Wohngeld.de" ist keine den Wohngeldbehörden übergeordnete Instanz, sondern es soll dazu beitragen
Wir können und dürfen keine Rechtsberatung zu individuellen Sachverhalten hinsichtlich des Wohngeldanspruchs oder der Wohngeldgewährung vornehmen. Wenden Sie sich in diesen Fragen bitte immer an die für Sie zuständige Wohngeldbehörde.
Sie können das Portal zu folgenden Zwecken nutzen: Allgemeines Allgemeine Informationen zum Wohngeld mit Verweis auf die vom Bundesministerium für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen herausgegebene Broschüre "Wohngeld 2009 - Ratschläge und Hinweise"
Wohngeldstellen Hier ist eine Recherche nach der für Sie zuständigen Wohngeldbehörde möglich. Voraussetzung für diese Funktion ist, dass uns die Daten der Wohngeldstellen des entsprechenden Bundeslandes von den Landesministerien zur Verfügung gestellt wurden. Nehmen die Behörden der Länder selbst als Nutzer des Portals teil und halten damit ihre eigenen Daten, sowie die evtl. zugehörigen Kommunen und Straßen aktuell, können durch diese Recherche sehr präzise Zuordnungen getroffen werden. Wird die Wohngeldbehörde gefunden, können Sie diese auch sofort mit ihren Daten sehen.
Weitere Details siehe "Bedienhinweise - Wohngeldstellensuche"
Wohngeldanspruch Hier können Sie anhand der von Ihnen eingegebenen Daten eine unverbindliche Berechnung des Wohngeldanspruchs durchführen. Für diese Berechnung benötigen Sie möglichst exakte Daten über die Zusammensetzung der zu zahlenden Miete/Belastung und des Einkommens sowie evtl. zustehende Freibeträge aller Familienangehörigen. Informieren Sie sich dazu bitte vorher in "Allgemeines".
Weitere Details siehe "Bedienhinweise - Wohngeldanspruch"
Gesetzliche Grundlagen In diesem Bereich können Sie ausgehend vom Wohngeldgesetz (WoGG) die wichtigsten gesetzlichen Festlegungen nachlesen. Da es hier in den letzten Jahren erhebliche Veränderungen gegeben hat, sind die Gesetze in mehrere "Rechtslagen" untergliedert. Für Behörden sind alle Rechtslagen einsehbar, für den Bürger nur die jeweils aktuelle. Für Wohngeldbehörden sind hinterlegt: - das Wohngeldgesetz bis 2000, - das Wohngeldgesetz 2001 (Novellierung mit Währung DM), - das Wohngeldgesetz 2002, sowie - das Wohngeldgesetz in der aktuellen Fassung mit den für die Durchführung des Gesetzes erforderlichen Nachfolgebestimmungen. Im Bürgerportal ist das Wohngeldgesetz in der aktuellen Fassung mit den entsprechenden angrenzenden Bestimmungen einsehbar. Weitere Details siehe "Bedienhinweise - Gesetzliche Grundlagen"
Mein Wohngeld Unter diesem Punkt gelangen Sie in den "inneren" - Ihren persönlichen - Bereich des Portals. Hierüber ist die direkte Belieferung des Fachverfahrens in den Wohngeldbehörden mit Antragsdaten möglich. Allerdings ist der Zugang zu diesem Bereich nur möglich, wenn die für Sie zuständige Wohngeldbehörde auch über die erforderliche technische Infrastruktur verfügt. Informieren Sie sich darüber bitte vorher im Punkt "Wohngeldstellen". Sie können in diesem Funktionsbereich
Im Umgang mit den Formularen haben Sie die Möglichkeiten
ein personalisiertes Formular am Bildschirm auszufüllen und anschließend die Daten direkt an die Wohngeldbehörde zu senden.
Punkt 3 und 4 setzen voraus, dass Sie sich am Portal als Benutzer angemeldet haben (siehe weiter unten im Text) und für Punkt 4 muss außerdem Ihre Wohngeldbehörde die erforderliche technische Ausrüstung besitzen.
Weitere Details siehe "Bedienhinweise - Mein Wohngeld" Weitere Details siehe "Bedienhinweise - Versenden"
Registrierung Hier können Sie sich im Wohngeldportal registrieren lassen und die für Sie zuständige Behörde dauerhaft auswählen (siehe auch unter "Wohngeldstellen" weiter oben im Text). Das Verfahren unterhält einen eigenen Formularserver. Für die Nutzung unserer Formularsätze gibt es zwei Möglichkeiten:
Weitere Details zur Registrierung "Bedienhinweise - Registrierung"