Behörden-Portal
   

NutzungsartenBürger

Das Portal "Wohngeld.de" ist keine den Wohngeldbehörden übergeordnete Instanz, sondern es soll dazu beitragen

  • Informationen zum Thema "Allgemeines Wohngeld" bereitzustellen,
  • die Kommunikation im Antragsverfahren und die medienbruchfreie Antragstellung vom Bürger zur Behörde zu ermöglichen, sowie
  • den Wohngeldbehörden ein Arbeitsmedium bereitzustellen.

Wir können und dürfen keine Rechtsberatung zu individuellen Sachverhalten hinsichtlich des Wohngeldanspruchs oder der Wohngeldgewährung vornehmen. Wenden Sie sich in diesen Fragen bitte immer an die für Sie zuständige Wohngeldbehörde.

Sie können das Portal zu folgenden Zwecken nutzen:

Allgemeines
Allgemeine Informationen zum Wohngeld mit Verweis auf die vom Bundesministerium für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen herausgegebene Broschüre "Wohngeld 2009 - Ratschläge und Hinweise"

Wohngeldstellen
Hier ist eine Recherche nach der für Sie zuständigen Wohngeldbehörde möglich. Voraussetzung für diese Funktion ist, dass uns die Daten der Wohngeldstellen des entsprechenden Bundeslandes von den Landesministerien zur Verfügung gestellt wurden.
Nehmen die Behörden der Länder selbst als Nutzer des Portals teil und halten damit ihre eigenen Daten, sowie die evtl. zugehörigen Kommunen und Straßen aktuell, können durch diese Recherche sehr präzise Zuordnungen getroffen werden. Wird die Wohngeldbehörde gefunden, können Sie diese auch sofort mit ihren Daten sehen.

Weitere Details siehe "Bedienhinweise - Wohngeldstellensuche"

Wohngeldanspruch
Hier können Sie anhand der von Ihnen eingegebenen Daten eine unverbindliche Berechnung des Wohngeldanspruchs durchführen. Für diese Berechnung benötigen Sie möglichst exakte Daten über die Zusammensetzung der zu zahlenden Miete/Belastung und des Einkommens sowie evtl. zustehende Freibeträge aller Familienangehörigen. Informieren Sie sich dazu bitte vorher in "Allgemeines".

Weitere Details siehe "Bedienhinweise - Wohngeldanspruch"

Gesetzliche Grundlagen
In diesem Bereich können Sie ausgehend vom Wohngeldgesetz (WoGG) die wichtigsten gesetzlichen Festlegungen nachlesen. Da es hier in den letzten Jahren erhebliche Veränderungen gegeben hat, sind die Gesetze in mehrere "Rechtslagen" untergliedert. Für Behörden sind alle Rechtslagen einsehbar, für den Bürger nur die jeweils aktuelle.

Für Wohngeldbehörden sind hinterlegt:

- das Wohngeldgesetz bis 2000,
- das Wohngeldgesetz 2001 (Novellierung mit Währung DM),
- das Wohngeldgesetz 2002, sowie
- das Wohngeldgesetz in der aktuellen Fassung
mit den für die Durchführung des Gesetzes erforderlichen Nachfolgebestimmungen.

Im Bürgerportal

ist das Wohngeldgesetz in der aktuellen Fassung mit den entsprechenden angrenzenden Bestimmungen einsehbar.


Weitere Details siehe "Bedienhinweise - Gesetzliche Grundlagen"

Mein Wohngeld
Unter diesem Punkt gelangen Sie in den "inneren" - Ihren persönlichen - Bereich des Portals. Hierüber ist die direkte Belieferung des Fachverfahrens in den Wohngeldbehörden mit Antragsdaten möglich. Allerdings ist der Zugang zu diesem Bereich nur möglich, wenn die für Sie zuständige Wohngeldbehörde auch über die erforderliche technische Infrastruktur verfügt. Informieren Sie sich darüber bitte vorher im Punkt "Wohngeldstellen".

Sie können in diesem Funktionsbereich

  • Ihre persönlichen Daten vervollständigen und pflegen,
  • die für Sie zuständige Wohngeldbehörde auswählen und dauerhaft zuweisen,
  • zu den Formularen verzweigen - hier steht Ihnen auch ein Formular-Beratungsassistent zur Verfügung und
  • Ihren persönlichen "Formularkorb" mit bereits ausgefüllten Antragsformularen einsehen.

Im Umgang mit den Formularen haben Sie die Möglichkeiten

  1. leere Formulare auszudrucken, diese anschließend auszufüllen und der Wohngeldbehörde per Post oder persönlich zuzustellen,
  2. ein Formular am Bildschirm auszufüllen, es anschließend auszudrucken und der Wohngeldbehörde per Post oder persönlich zuzustellen, oder
  3. ein personalisiertes Formular am Bildschirm auszufüllen und es anschließend per Post oder persönlich zuzustellen.
  4.

ein personalisiertes Formular am Bildschirm auszufüllen und anschließend die Daten direkt an die Wohngeldbehörde zu senden.

Punkt 3 und 4 setzen voraus, dass Sie sich am Portal als Benutzer angemeldet haben (siehe weiter unten im Text) und für Punkt 4 muss außerdem Ihre Wohngeldbehörde die erforderliche technische Ausrüstung besitzen.

Hat Ihre Wohngeldbehörde die technische Ausstattung für den Empfang Ihrer Daten (wird von der Anwendung automatisch ermittelt) sehen Sie neben dem Knopf "OK" die Formularaktionen "Übertragen", "Rücksetzen" und "Abbrechen", ansonsten nur "Rücksetzen" und "Abbrechen". Haben Sie ein Formular erfolgreich ausgefüllt und die Aktion "Übertragen" ausgelöst, werden die Plausibilitätsprüfungen im Formular gestartet. Ist alles in Ordnung, wird das Formular gedruckt und die Daten in Ihrem persönlichen "Formularkorb" gespeichert. Sie können nun ein weiteres Formular ausfüllen oder den Inhalt Ihres Formularkorbes signieren und versenden.

Weitere Details siehe "Bedienhinweise - Mein Wohngeld"

Weitere Details siehe "Bedienhinweise - Versenden"

Registrierung
Hier können Sie sich im Wohngeldportal registrieren lassen und die für Sie zuständige Behörde dauerhaft auswählen (siehe auch unter "Wohngeldstellen" weiter oben im Text).

Das Verfahren unterhält einen eigenen Formularserver. Für die Nutzung unserer Formularsätze gibt es zwei Möglichkeiten:

  • Sie sind nicht als Nutzer in unserem Portal registriert und nutzen damit den "äußeren", informellen Bereich des Portals.
    Die entsprechenden Antragsformulare sind in diesem Falle unter dem Menüpunkt "Formulare" sowohl als ausdruckbare PDF-Dokumente, sowie auch als am Bildschirm ausfüllbare Datenmuster verfügbar.

  • Sie sind in unserem Portal registriert, haben Ihre persönlichen Daten vervollständigt und die für Sie zuständige Behörde besitzt die notwendige technische Infrastruktur, um Antragsdaten über Wohngeld.de entgegenzunehmen.
    (Informieren Sie sich dazu bitte vorher über den Punkt "Wohngeldstellen". Ist Ihr Bundesland nicht aufgeführt oder im Status der für Sie zuständigen Wohngeldbehörde steht geschrieben, daß diese nicht die technische Ausstattung zum Senden der Formulare besitzt, können Sie sich nicht im Portal anmelden.)
    Sind die vorstehend genannten Voraussetzungen erfüllt, sind Sie in der Lage den "inneren" Zugang des Portals zum Fachverfahren Wohngeld Ihrer Behörde zu nutzen.
    Hier werden Ihre Formulare mit Ihren Daten personalisiert. Unter "Mein Wohngeld" (s. oben) steht Ihnen dann zusätzlich auch eine Formularberatung für die Anträge auf Miet- und Lastenzuschuss zur Verfügung. Außerdem besteht für registrierte Benutzer in diesem Bereich auch die Möglichkeit, die Antragsdaten an die zuständige Wohngeldbehörde zu senden. Voraussetzung dafür ist natürlich, dass die Behörde über die entsprechende technische Infrastruktur verfügt. Diese Eigenschaft wird durch uns bei den Behördendaten hinterlegt, automatisch vom Programm ausgewertet und ist bei der Auswahl der für den Bürger zuständigen Wohngeldstelle auch einsehbar.

Weitere Details zur Registrierung "Bedienhinweise - Registrierung"