Geltende Mietenstufe für Ihren Wohnort- Pflichteingabefeld
Die Mietenstufen sind für alle Gemeinden und Kreise der einzelnen Bundesländer
in der Wohngeldverordnung
§1 (4) festgelegt. Sie richten sich nach dem Mietenniveau des Wohnortes
und haben Einfluß auf den bei der Wohngeldberechnung zu berücksichtigenden
Höchstbetrag der Miete (s. a. § 8 WoGG).
Falls Ihr Wohnort nicht innerhalb der Gemeinden aufgelistet ist, nehmen Sie
den für den Kreis, in dem sich Ihr Wohnort befindet, festgelegten Wert.
Ihre Mietenstufe: hier