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Geltende Mietenstufe für Ihren Wohnort- Pflichteingabefeld
Die Mietenstufen sind für alle Gemeinden und Kreise der einzelnen Bundesländer in der Wohngeldverordnung §1 (4) festgelegt. Sie richten sich nach dem Mietenniveau des Wohnortes und haben Einfluß auf den bei der Wohngeldberechnung zu berücksichtigenden Höchstbetrag der Miete (s. a. § 12 WoGG).
Falls Ihr Wohnort nicht innerhalb der Gemeinden aufgelistet ist, nehmen Sie den für den Kreis, in dem sich Ihr Wohnort befindet, festgelegten Wert.

Ihre Mietenstufe: hier